Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Lemon Lane Studio, Inhaberin Lena Stamm, Daimlerstraße 51, 46238 Bottrop, im Folgenden „Anbieterin“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Anbieterin bietet verschiedene Dienstleistungen und Werkleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Entwicklung von visuellen Identitäten, die Durchführung von Personal Brand Shootings sowie die Bereitstellung von Komplettpaketen, die sowohl Brand Design als auch Personal Brand Fotografie umfassen.
(3) Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Anbieterin ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Anbieterin erbringt im Rahmen des Vertragsverhältnisses die nachfolgend beschriebenen Leistungen. Die einzelnen Leistungen umfassen die Entwicklung von visuellen Identitäten, Fotografie-Dienstleistungen sowie die Kombination beider Leistungsbereiche in Form von Komplettpaketen.
(2) Branding: Die Anbieterin entwickelt visuelle Identitäten für den Kunden. Diese Leistung umfasst die Erstellung eines Logos, die Definition einer Farbwelt, die Auswahl und Anwendung von Typografie, die Gestaltung von Designelementen sowie die Erstellung von Brand-Guides. Ziel dieser Leistungen ist es, eine einheitliche und ansprechende visuelle Darstellung des Kunden oder dessen Marke zu gewährleisten.
(3) Fotografie: Die Anbieterin bietet Personal Brand Shootings an, die verschiedene Arten von Fotografie-Dienstleistungen umfassen. Dazu gehören Portraitaufnahmen, Content-Shootings zur Erstellung von Inhalten für verschiedene Medien und Jahresbegleitungen, bei denen die Anbieterin den Kunden über einen längeren Zeitraum hinweg fotografisch begleitet und dokumentiert.
(4) Kombination: Die Anbieterin bietet Komplettpakete an, die sowohl Leistungen aus dem Bereich Brand Design als auch aus dem Bereich Personal Brand Fotografie umfassen. Diese Komplettpakete sind darauf ausgelegt, dem Kunden eine umfassende visuelle Identität und eine konsistente fotografische Darstellung aus einer Hand zu bieten.
(5) Bildbearbeitung: Im Anschluss an das Shooting wird die Anbieterin die digitalen Fotodateien sichten und eine Vorauswahl treffen. Die Vorauswahl der Bilder sowie die Nachbearbeitung im Stil der Anbieterin unterliegen der künstlerischen Freiheit und erfolgen im Ermessen der Anbieterin. Sonderwünsche sind hier nach Absprache möglich. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Anbieterin und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
(6) Bildübergabe und Lieferzeit: Die Anbieterin wird die ausgewählten Bilddateien über einen Zeitraum von einem Jahr auf einer externen Festplatte sichern. Nach Ablauf des Jahres nach Beendigung des Auftrages steht es der Anbieterin frei, die Fotodateien ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt der Kunde bereits an dieser Stelle seine Zustimmung zur Löschung. Die Anbieterin trifft die Vorauswahl der Bilder, die dem Kunden im Anschluss zum digitalen Download zur Verfügung stehen. Die Anbieterin wird die Fotodateien über einen sogenannten Web-Hoster hochladen und dort für mindestens zwei Wochen zum Download bereithalten. Den Downloadlink wird die Anbieterin dem Kunden per E-Mail zukommen lassen. Die Fotodateien werden im JPG-Format übergeben. Eine Herausgabe der RAW-Dateien ist ausgeschlossen. Die Lieferung der Bilddateien erfolgt innerhalb von 30 Tagen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Anbieterin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(7) Die konkreten Inhalte und der Umfang der jeweiligen Leistungen werden im Einzelvertrag festgelegt. Die Anbieterin verpflichtet sich, die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Standards zu erbringen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen notwendig sind. Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf unzureichende oder verspätet bereitgestellte Informationen oder Materialien durch den Kunden zurückzuführen sind.
(9) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Anbieterin ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen, die gesondert vereinbart wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde bucht bei der Anbieterin eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung. Diese Buchung nimmt die Anbieterin durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular, über die Website der Anbieterin oder über die Plattform Copecart zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn die Anbieterin die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen der Anbieterin mitgeteilt. Bei Nutzung der Plattform Copecart erhält der Kunde den Link zum Produkt, unter welchem die Leistungen, der Preis und die Zahlungsmodelle detailliert aufgeführt sind. Der Kunde kann dort eigenständig entscheiden, ob er das Angebot annimmt und die Leistung bucht.
(3) Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn die Anbieterin aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Anbieterin für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 4 Inhalt und Durchführung des Vertrages
(1) Die Anbieterin erbringt ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung von der Anbieterin erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von der Anbieterin individuell für den Kunden erstellt.
(4) Sämtliche Unterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite der Anbieterin als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihr oder einem Dritten, von ihr eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(7) Die Anbieterin muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Sie ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(8) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
(9) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(10) Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien, die die Anbieterin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötigt.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm gelieferten Informationen und Materialien korrekt und vollständig sind. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien zu überprüfen.
(3) Der Kunde hat die Anbieterin unverzüglich über alle für die Vertragserfüllung relevanten Umstände zu informieren, insbesondere über Änderungen seiner Kontaktdaten, Änderungen in den bereitgestellten Informationen oder Materialien sowie über alle sonstigen Umstände, die die Durchführung des Vertrages beeinflussen könnten.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse, die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt und der Anbieterin zur Verfügung gestellt werden.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist die Anbieterin berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem ist die Anbieterin in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Erfüllung der Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgt.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und keine Rechte Dritter verletzen.
(7) Sofern der Kunde die Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Leistungserbringung der Anbieterin verzögert oder unmöglich gemacht wird, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Die Anbieterin bleibt in diesem Fall weiterhin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber der Anbieterin nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde. Abweichend hiervon ist eine Anzahlung in vereinbarter Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages vor Beginn der Dienstleistung zu leisten. Die Anbieterin wird mit der Erbringung der Dienstleistung erst nach Eingang der Anzahlung beginnen.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot der Anbieterin sind als Nettopreise aufgeführt.
(3) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich die Anbieterin vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass sie den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.
(4) Die Anbieterin behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
(5) Die Anbieterin bietet dem Kunden verschiedene Zahlungsmodelle an:
a. Einmalzahlung: Der Kunde zahlt den vollen Preis sofort nach der Buchung und dem Zugang der Rechnung.
b. Ratenzahlung in zwei monatlichen Raten: Der Kunde zahlt 50% des Auftragswertes als erste Zahlung und die verbleibenden 50% als zweite monatliche Rate.
c. Ratenzahlung in vier monatlichen Raten: Der Kunde zahlt 25% des Auftragswertes als Anzahlung und die verbleibenden 75% in drei weiteren monatlichen Raten zu je 25% des Auftragswertes.
(6) Der Kunde kann eigenständig entscheiden, welches Zahlungsmodell für ihn passend ist und wie hoch demnach auch die erste Zahlung ausfällt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Stornierungen
(1) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist per Brief, Fax oder E-Mail an den Auftragnehmer zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Anbieterin.
(2) Der Leistungsbeginn ist definiert als der Zeitpunkt, an dem das erste ausführliche Planungs- und Beratungsgespräch stattfindet, welches zur Konzepterarbeitung dient und gegebenenfalls die verbindliche Buchung von Mietlocations umfasst.
(3) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:
a. Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: keine Stornierungsgebühr.
b. Bei Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Auftragswertes.
c. Bei Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Auftragswertes.
d. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75% des vereinbarten Auftragswertes.
e. Bei Stornierung am Tag des Leistungsbeginns: 100% des vereinbarten Auftragswertes.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornierungsgebühr entsprechend.
(5) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nachkommt, vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt. In diesem Fall behält die Anbieterin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(6) Im Falle einer Stornierung durch die Anbieterin aus wichtigem Grund werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Anbieterin hat die Stornierung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
(7) Stornierungen aufgrund höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen beide Parteien zur Vertragsauflösung ohne Einhaltung einer Frist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen.
§ 9 Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von der Anbieterin für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt der Anbieterin zu.
(2) Die Anbieterin behält dauerhaft das Recht an ihrem Logo und ihrer Marke. Die Marke und das Logo der Anbieterin dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
(3) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei der Anbieterin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
(4) Die Anbieterin räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzungsrechte an den entwickelten visuellen Identitäten, Fotografie-Dienstleistungen sowie den Komplettpaketen.
(5) Die Nutzungsrechte umfassen das Recht zur kommerziellen Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und Ausstellung der erbrachten Leistungen. Der Kunde darf die erbrachten Leistungen für die im Einzelvertrag festgelegten Zwecke nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die erbrachten Leistungen für alle geschäftlichen Aktivitäten zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Marketing, Verkaufsförderung und sonstige kommerzielle Zwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden und zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen zu verändern oder zu bearbeiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(8) Das Recht zur Nutzung der erbrachten Leistungen erlischt automatisch, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des Einzelvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Leistungen unverzüglich einzustellen und alle Vervielfältigungen zu löschen oder zu vernichten.
(9) Die Anbieterin haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch die Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Kunden entstehen. Der Kunde stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Kunden erhoben werden.
(10) Die Nutzung der erbrachten Leistungen für Zwecke, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
(11) Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Kunden ist die Anbieterin berechtigt, Schadensersatz in angemessener Höhe zu verlangen. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Rechte zu schützen.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Anbieterin erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sollte die erbrachte Dienstleistung mangelhaft sein, hat der Kunde der Anbieterin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Anbieterin ist berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel zu beheben oder die Dienstleistung erneut zu erbringen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Anbieterin gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nachten Gebrauch aufheben oder mindern.
(5) Der Kunde hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese der Anbieterin schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
(6) Bei berechtigten Mängelrügen ist die Anbieterin zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Anbieterin hat das Recht, nach ihrer Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen.
(7) Die Anbieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
(8) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
(9) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(10) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(11) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(12) Im Falle von Datenverlust haftet die Anbieterin nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(13) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass die Anbieterin die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen der Anbieterin unter folgendem Link: https://lemonlane.studio/datenschutz/
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.